Beitrittserklärung

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind stets auch die Angaben sowie die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten notwendig.
Weitere Mitglieder oder Erziehungsberechtigte:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens nach einem Jahr möglich, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartalsende. Die Kündigung bitte bei der Abteilung und dem Hauptverein einreichen. Die Satzung, sowie die derzeit gültigen Beiträge können im Vereinsheim und der Homepage eingesehen werden.
Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren
Der Beitrag soll eingezogen werden:
Zahlungspflicht ohne SEPA-Mandat
Falls kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, verpflichte ich mich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag eigenständig und ohne weitere Aufforderung jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres auf das Vereinskonto der Freien Sportvereinigung Spachbrücken 1911 e.V. zu überweisen.